Rechtsprechung
BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versetzung auf einen STAN-Dienstposten A 13 im Bereich des Bundesministers der Verteidigung - Kriterien an einen Versetzungsantrag - Verwendung auf einen A-13-Dienstposten - Verletzung durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse durch Ablehnung eines ...
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- BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 78.83
Gesuch - Mündliche Zurückweisung - Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Dessen hätte es aber bedurft, wie der Senat nicht nur für solche Fälle entschieden hat, in denen der BMVg das Gesuch eines Soldaten durch einen schriftlichen Bescheid zurückgewiesen hatte (BVerwGE 46, 209, 211 ff. [BVerwG 18.12.1973 - I WB 186/72]; 46, 348, 351 f. [BVerwG 04.12.1974 - I WB 77/73]), sondern auch für den Fall der mündlichen Zurückweisung eines Gesuchs ausgesprochen hat, weil hierfür die maßgebenden Gründe einer Rechtsbehelfsbelehrung in gleicher Weise gelten (BVerwG Beschluß vom 30. August 1984 - 1 WB 78/83).Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO; vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. März 1984 - 1 WB 45/83 - und vom 30. August 1984 - 1 WB 78/83).
Eine bindende Zusage liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. August 1984 - 1 WB 78/83 - m.w.N.).
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Der erst später gestellte Feststellungsantrag, daß der BMVg schon in früheren Jahren eine entsprechende Maßnahme rechtswidrig unterlassen habe, ist daher als nachträgliche Antragserweiterung nicht zulässig (BVerwGE 53, 321, 325 [BVerwG 27.07.1977 - I WB 19/76] m.w.N.). - BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Natur, so daß für sie der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 46, 220, 222 [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72]; 76, 243, 244) [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82].
- BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Natur, so daß für sie der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 46, 220, 222 [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72]; 76, 243, 244) [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]. - BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Dessen hätte es aber bedurft, wie der Senat nicht nur für solche Fälle entschieden hat, in denen der BMVg das Gesuch eines Soldaten durch einen schriftlichen Bescheid zurückgewiesen hatte (BVerwGE 46, 209, 211 ff. [BVerwG 18.12.1973 - I WB 186/72]; 46, 348, 351 f. [BVerwG 04.12.1974 - I WB 77/73]), sondern auch für den Fall der mündlichen Zurückweisung eines Gesuchs ausgesprochen hat, weil hierfür die maßgebenden Gründe einer Rechtsbehelfsbelehrung in gleicher Weise gelten (BVerwG Beschluß vom 30. August 1984 - 1 WB 78/83). - BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82
Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Da der BMVg nach ZDv 20/6 Nr. 707 verpflichtet war, dem Antragsteller offen und klar zu verdeutlichen, ob und auf welche Weise seine persönlichen Wünsche mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden könnten, handelt es sich hier nicht nur um die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen Planungsabsicht, die unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offen war, sondern um eine gemäß § 17 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 25. November 1986 - 1 WB 37/86; BVerwGE 76, 50, 52) [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82]. - BVerwG, 18.12.1973 - I WB 186.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Dessen hätte es aber bedurft, wie der Senat nicht nur für solche Fälle entschieden hat, in denen der BMVg das Gesuch eines Soldaten durch einen schriftlichen Bescheid zurückgewiesen hatte (BVerwGE 46, 209, 211 ff. [BVerwG 18.12.1973 - I WB 186/72]; 46, 348, 351 f. [BVerwG 04.12.1974 - I WB 77/73]), sondern auch für den Fall der mündlichen Zurückweisung eines Gesuchs ausgesprochen hat, weil hierfür die maßgebenden Gründe einer Rechtsbehelfsbelehrung in gleicher Weise gelten (BVerwG Beschluß vom 30. August 1984 - 1 WB 78/83). - BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 45.83
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO; vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. März 1984 - 1 WB 45/83 - und vom 30. August 1984 - 1 WB 78/83). - BVerwG, 28.01.1981 - 1 WB 173.79
Anspruch auf Zulassung zum militärischen Auswahllehrgang für die Laufbahn der …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Das ergibt sich aus der Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Mehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbar ist (BVerwG Beschluß vom 28. Januar 1981 - 1 WB 173/79 - m.w.N.); hat der Antragsteller es jedoch unterlassen, fristgerecht einen entsprechenden Verpflichtungsantrag zu stellen, so kann er nunmehr nicht die Feststellung begehren, daß der BMVg es seinerzeit rechtswidrig unterlassen habe, ihn auf den begehrten Dienstposten zu versetzen. - BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86
Da der BMVg nach ZDv 20/6 Nr. 707 verpflichtet war, dem Antragsteller offen und klar zu verdeutlichen, ob und auf welche Weise seine persönlichen Wünsche mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden könnten, handelt es sich hier nicht nur um die Bekanntgabe einer mehr oder weniger unverbindlichen Planungsabsicht, die unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffen, gleichwohl aber für die Zukunft noch offen war, sondern um eine gemäß § 17 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 25. November 1986 - 1 WB 37/86; BVerwGE 76, 50, 52) [BVerwG 11.01.1983 - 1 WB 129/82]. - BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 37.86
Voraussetzung für eine Versetzung auf einen A-15-Dienstposten - Aufhebung einer …
- BVerwG, 10.08.1982 - 1 WB 154.80
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.08.1982 - 1 WB 30.82
Unzulässige Erweiterung des ursprünglichen Klageantrags - Unterlassen der …
- BVerwG, 29.11.1989 - 1 WB 44.89
Beschwerde eines Soldaten gegen sein zuständiges Personalreferat wegen Verletzung …
Denn der Feststellungsantrag darf nicht zur Umgehung eines wegen Fristablaufs unzulässigen Verpflichtungsantrages benutzt werden (BVerwG Beschluß vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86).Wird die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht (vgl. § 17 Abs. 3 WBO), so beginnt die Antragsfrist (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschluß vom 12. Februar 1987 a.a.O.).
- BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 48.88
Dienstzeitregelung für Soldaten - Dienstplangestaltung - Dienstleistung - …
Schließlich ist der Feststellungsantrag deswegen als unzulässig zu verwerfen, weil er gegenüber dem Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag nach der auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO subsidiär ist (BVerwG Beschlüsse vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86 - m.w.N. und vom 30. November 1988 - 1 WB 6/88). - BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
Rechtsmittel
Schließlich ist der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag schon deswegen als unzulässig zu verwerfen, weil er gegenüber dem Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag nach der auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO subsidiär ist (BVerwG Beschlüsse vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86 - m.w.N. und vom 30. November 1988 - 1 WB 6/88).
- BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96
Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung …
Etwas anderes gilt jedoch hinsichtlich solcher Entscheidungen bzw. Maßnahmen, durch die ein - auch mündlich vorgebrachtes - Gesuch eines Soldaten durch den BMVg schriftlich (…vgl. Beschluß vom 25. April 1974 a.a.O.) oder auch mündlich (vgl. Beschluß vom 12. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 16.86 -) zurückgewiesen wird. - BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 97.90
Beschwerde wegen Ausbleibens einer Beförderung - Mutmaßliche Benachteiligung …
Wird die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht (vgl. § 17 Abs. 3 WBO), so beginnt die Antragsfrist von zwei Wochen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 WBO) mit dem Bekanntwerden der Unterlassung (BVerwG Beschluß vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86). - BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 6.89
Rechtsmittel
Denn der Feststellungsantrag darf nicht zur Umgehung eines durch Fristablauf unzulässig gewordenen Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrages in Betracht gezogen werden (BVerwG Beschluß vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86 - m.w.N.). - BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 6.88
Verwendung eines Soldaten als Jugendoffizier - Führung eines Personalgesprächs …
Da das nunmehr geäußerte Feststellungsbegehren zu 2 nach der auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegenüber dem ursprünglich geltend gemachten Verpflichtungsantrag subsidiär ist (BVerwG Beschluß vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86 - m.w.N.), ist es als unzulässig zurückzuweisen. - BVerwG, 15.07.1987 - 1 WB 23.87
Fortführung eines Wehrdienstverfahrens nach Beendigung des Dienstverhältnisses …
Das ergibt sich aus der Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbar ist (BVerwG Beschluß vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86).